Unterstützung

Osmium-Institute Germany
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Unterstützung

Juweliere, Goldschmiede und Manufakturen werden auf vielfältige Weise unterstützt.

Die Unterstützung reicht von Hilfe bei Messen, Zurverfügungstellung von Material, Erstellung von Videos, Kalkulation von Angeboten bis hin zu Schulung und Training.

Aber es gibt auch eine Reihe weiterer Unterstützungen, die wir in der Folge genauer erläutern wollen. Diese Unterstützungsleistungen sollen vor allem einen einfachen Zugang zu kristallinem Osmium bieten, um mit dem Business zu beginnen und einen weichen Einstieg zu finden.

Denn bei Osmium gilt, dass man sich an das Material zunächst herantasten kann und die ersten Versuche unternehmen kann, bevor Serienproduktionen starten.

Osmium Eigenkreationen

Jeder Juwelier kann Osmium-Schmuck aus eigener Fertigung und Kreation auch über die Osmium-Partnerseiten einer breiten Öffentlichkeit zeigen.

Der einfachste Weg zur eigenen Kreation ist erfahrungsgemäß die Nutzung eines Diamantdesigns und den Austausch der Diamanten durch Osmium als Einzelobjekt oder als Fläche, die das Pavé ersetzt.

Gezeigt werden Kreationen auf dafür erstellten Internetseiten. Eine solche Seite ist zum Beispiel die Seite www.Schmuck8.de. Hier können Sie Ihren Schmuck ausstellen und zeigen.

Sollten Sie noch keinen Schmuck kreiert haben, können Sie gerne einfach Kontakt mit uns aufnehmen, um zu besprechen, wie Ihr Schmuck in den Handel kommt, sobald Ihre Ideen umgesetzt sind.

Bitte senden Sie uns eine kurze Anfrage auf info@osmium.com oder rufen Sie uns an unter +49  (89) 7 44 88 88 88.

Osmium Eigenkreationen
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kostenfreie Kommissionsware

Jedem Partner mit Ladengeschäft bieten wir Kommissionsware an, um Osmium in seiner wunderschönen kristallinen Form ausstellen und direkt abverkaufen zu können. Aber auch für die Erstellung eigener Kreationen gibt es Unterstützung durch Kommissionsstellung.

Der Bezug von Kommissionsware bezieht sich dabei auf drei generell unterschiedliche Bereiche.

 

Modelle der Kommissionsgeberschaft

Der Kommissionsnehmer hat generell die Wahl zwischen drei verschiedenen Modellen der Zusammenarbeit, die auch für unterschiedliche Stücke gemischt werden können. Im Anhang dieses Vertrages befindet sich die Stückliste, welche für jedes Teil die Art der Abrechnung gemäß der folgenden drei Wege enthält.

1.) Der Kommissionsnehmer entwickelt ein Schmuckstück aus einem oder mehreren Inlays. Die Inlay Produktionsanleitungen mit den CAD-Dateien oder Zeichnungen werden an den Kommissionsgeber ausgereicht, der die Stücke auf seine Kosten im Drahterodierverfahren schneiden lässt, zertifiziert und preislich kalkuliert. Der Kommissionsnehmer hat nun ab Ausreichungsdatum der Inlays fünf Jahre Zeit, das Schmuckstück zu seinem eigenen Preis zu verkaufen. Bei Verkauf fallen die Zahlungen nach der vorgegebenen Preiskalkulation für die Inlays zur Zahlung an den Kommissionsgeber an. Die Osmium-Identification-Codes werden zu einem übergreifenden X-Code für das Schmuckstück zusammengefasst und der Rechnungsbetrag für die Stücke wird an den Kommissionsgeber ausgezahlt. Sollte das Schmuckstück bis Ablauf der fünf Jahre nicht verkauft sein oder vor Ablauf der Frist übergeben werden, so fällt es komplett und ohne Kosten im Eigentum an den Kommissionsgeber und ist an ihn in unbeschädigtem und neuwertigem Zustand zu übergeben. Etwaige Beschädigungen werden vor Übergabe durch den Kommissionsnehmer ausgebessert, bis der neuwertige Zustand wieder hergestellt ist. Die Transport- und Versicherungskosten trägt der Kommissionsnehmer.

2.) Der Kommissionsnehmer entwickelt ein Schmuckstück aus einem oder mehreren Inlays. Die Inlay Produktionsanleitungen mit den CAD-Dateien oder Zeichnungen werden an den Kommissionsgeber ausgereicht, der die Stücke auf seine Kosten im Drahterodierverfahren schneiden lässt, zertifiziert und preislich kalkuliert. Der Kommissionsnehmer fertigt von dem Schmuckstück zwei Exemplare an. Eines der Exemplare behält er als Eigentümer in eigener Hand. Das zweite wird kostenfrei an den Kommissionsgeber ausgereicht und fällt in sein Eigentum. Die Parteien vereinbaren bei Erstellung der Pläne ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem eingesetzten Osmium und den restlichen Kosten der Erstellung des Schmuckstücks.

3.) Disks und Bars zum Weiterverkauf können als Kommissionsware ausgegeben werden. In diesem Fall ist der Kommissionsnehmer zur Versicherung der Stücke und zu deren Ausstellung im Schaufenster verpflichtet. Er dokumentiert die Ausstellung mit Fotografien. Es handelt sich bei der Kommissionsware um Standardware aus dem Sortiment des Kommissionsgebers, welche mit einem Provisionssatz oder alternativ mit einem Einkaufsrabatt von 11 Prozent bei Abverkauf an den Kommissionsnehmer vergütet wird. Die Ware bleibt wie in der Anlage der Stückliste beschrieben bis zu dem jeweils angegebenen Datum in der Hand und damit im Besitz des Kommissionsnehmers. Das Eigentumsrecht verbleibt über den gesamten Zeitraum bis zu einem potentiellen Verkauf oder der Rückführung beim Kommissionsgeber. Die Angaben zu Besitz und Eigentum werden in der Osmium Welt Datenbank hinterlegt.

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Bewerbung um Kommissionsware

Um Kommissionsware kann man sich bewerben. Die Ware muss in der Zeit, in der sie sich bei einem Partner befindet und ausgestellt wird, versichert sein. Dabei müssen Diebstahl und Zerstörung berücksichtigt sein. Die Versicherung ist nachzuweisen.

Gerne besucht Sie eine Außendienstlerin, um die Kommissionsstellung zu besprechen. Bitte kontakten Sie, sollten Sie einen Besuch wünschen, über die Hotline +49 (89) 7 44 88 88 88.

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